Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die BG Unfallverhütungsvorschrift fordert die Prüfung von Arbeitsmitteln, Hydraulischen Pressen, Hydraulikschlauchleitungen, Hebezeugen, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel regelmäßig durch eine „Befähigte Person“ gemäß §2 (7) BetrSichV durchführen zu lassen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind für Ihre Sicherheit unterwegs und übernehmen sehr gewissenhaft für Sie diese vorgeschriebenen Prüfarbeiten gemäß den gültigen BG-Regeln .
DGUV 100-500 Hydraulische Pressen |
DGUV Vorschrift 54 - Winden, Hub- und Zuggeräte |